Förderung der Fassade: Das zahlt Ihnen der Staat

Die aktuelle Gebäudehülle ist nur unzureichend gedämmt, doch für eine Sanierung reicht das Budget nicht? Dann ist es an der Zeit, sich mit dem Thema Förderung der Fassade auseinanderzusetzen. Wir bringen Licht in den Förderdschungel und stellen die wichtigsten staatlichen und regionalen Förderungen vor.

Staatliche Förderung lohnt sich

Geht es um die Förderung energetischer Maßnahmen, ist zwischen einer Vollsanierung und der Umsetzung einer Einzelmaßnahme, die der Energieeffizienz dient, zu unterscheiden.
Wer eine Komplettsanierung umsetzen und dafür Förderung beantragen möchte, wendet sich an die Kreditanstalt für Wiederaufbau  (KfW). Für die Förderung von Einzelmaßnahmen in der energetischen Sanierung ist seit Januar 2021 das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zuständig.

Fördermittel des BAFA für Einzelmaßnahmen

Das Programm des Bundesamtes nennt sich “Bundesförderung für effiziente Gebäude” (BEG) und umfasst die Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle wie Wärmedämmung von Fassade und Dach oder Fenster- und Tür-Erneuerungen. Der Förderzuschuss beträgt 15% der förderfähigen Kosten. Es handelt sich um einen Investitionszuschuss, der direkt auf Ihrem Konto landet. Um diesen Zuschuss zu erhalten, müssen Investitionen von mindestens 2.000 € Brutto getätigt werden, während der maximale Betrag bei 60.000 Euro pro Wohneinheit und Kalenderjahr liegt. Um einen Förderantrag einzureichen, muss ein Energieeffizienz-Experte einbezogen werden.
Die BEG gilt für alle

  • Wohngebäude, z. B. für Eigentums­wohnungen, Ein- oder Mehr­familien­häuser
  • Nichtwohngebäude, z. B. für gewerbliche und kommunale Gebäude.

Ist die Fassadensanierungsmaßnahme Teil eines durch einen Energieberater erstellten individuellen Sanierungsfahrplans, haben Sie die Möglichkeit, maximal 15 Jahre nach Erstellung dieses Fahrplans die Maßnahme mit einem zusätzlichen Förderbonus von fünf Prozent bezuschussen zu lassen.

Komplettsanierung mit KfW-Förderung

Die KfW fördert die Sanierung, den Neubau und den Kauf eines neuen bzw. frisch sanierten Effizienzhauses. Unter Effizienzhaus wird ein energetischer Standard für ein Wohngebäude verstanden, der sich aus dem Gesamtenergiebedarf des Hauses und der Leistungsfähigkeit der Wärmedämmung zusammensetzt. Effizienzhäuser werden in verschiedene Stufen unterteilt, je kleiner die Stufenzahl, desto energieeffizienter ist das Gebäude. Eine hohe Effizienzhausstufe erreicht man unter anderem durch eine zeitgemäße, vollständige Wärmedämmung. 

Möchten Sie also Ihr Gebäude möglichst energieeffizient gestalten oder Ihre gesamte Gebäudehülle dämmen lassen, kommen für Sie die Fördermittel der KfW in Frage. Es gilt zu beachten, dass von einer Komplettsanierung mehrere Gewerke berührt sind, wie die Fassade, das Dach, Fenster oder Photovoltaikanlagen.
Der maximale Fördersatz für eine Komplettsanierung der Effizienzhaus-Stufe EH85 liegt bei 25% und für eine Sanierung der EH40-Stufe bei 45%.  Zudem ist er gedeckelt auf höchstens 150.000 € je Kredit. Der Tilgungszuschuss, also der vergünstigte Kredit, liegt zwischen 5 und 25 %.
Um Ihr Effizienzhaus staatlich fördern zu lassen, beanspruchen Sie den Wohngebäudekredit 261.

Bundesförderung für effiziente Gebäude

Zur Förderung von Energieeffizienz bündelt die Bundesregierung bisherige Förderprogramme zu einem neuen Förderangebot: Maßnahmen an der Fassade werden mit 15 % Zuschuss gefördert.

Steuerliche Förderung statt Antragsverfahren

Wem die Fördermöglichkeiten über die BEG zu komplex sind, kann den unbürokratischeren und weniger aufwändigen Weg der Steuerlichen Absetzbarkeit gehen. Seit Januar 2020 fördert das Finanzamt die nachträgliche Wärmedämmung von Fassaden mit einem Zuschuss von 20 % der Gesamtkosten

Die Grundvoraussetzungen hierfür sind,

  • dass sämtliche Arbeiten von einem Fachbetrieb ausgeführt werden. Der Fachunternehmer muss den Meisterstatus in seinem Gewerk aufweisen und die standardgemäße Ausführung der vorgenommenen Maßnahme bescheinigen.
  • dass die Sanierungsmaßnahmen nach dem 31. Dezember 2019 begonnen und vor dem 1. Januar 2030 beendet werden.
  • dass die Maßnahmen an einem Gebäude durchgeführt werden, das den eigenen Wohnzwecken dient.
  • dass das zu dämmende Gebäude älter als zehn Jahre ist.

Sind diese Voraussetzungen erfüllt, verteilt sich die Förderung durch das Finanzamt auf drei Jahre nach Beendigung der Maßnahmen. Die Aufwendungen für Materialkosten und fachgerechten Einbau des Wärmedämmverbundsystems  werden mit einem Anteil von 20 % von der Steuerschuld (Einkommensteuer des Antragstellers) abgezogen und erstattet. 

Tipp: Das Einschalten eines Energieberaters ist für die Inanspruchnahme der steuerlichen Förderung nicht notwendig.

Hauseigentümer aufgepasst: Bei Maßnahmen an der Fassade ist das GEG zu beachten

Seit Ende November 2020 ist das neue Gebäudeenergiegesetz (kurz GEG) in Kraft getreten. Diese neue Richtlinie betrifft bereits gebaute Immobilien und schreibt vor, dass Außenwände nach einer Sanierung oder Erneuerung einen maximalen Wärmedurchgangskoeffizienten (oder U-Wert) von 0,24 W/(m2·K) nicht überschreiten dürfen. Wird dieser U-Wert von Ihrem Gebäude überschritten, ist der Einbau einer Wärmedämmung notwendig. Dabei legt das GEG ebenfalls fest, dass die Anforderungen an die Modernisierungsmaßnahmen erst greifen, wenn über 10 % der Außenbauteile von einer Sanierung betroffen sind.

Das heißt für Sie: Sind Sie Eigentümer eines Ein- oder Mehrfamilienhauses und lassen Änderungen an Ihrer Fassade vornehmen (zum Beispiel die Erneuerung des Außenputzes), die mehr als 10 Prozent der Außenfläche betreffen, müssen Sie darauf achten, dass Ihr Gebäude einen bestimmten Primärenergiebedarf und den U-Wert nicht überschreitet. Dabei sind Sie verpflichtet, eine Beratung durch einen Energieberater vor der Planung Ihrer Gebäudemaßnahme vorzunehmen.
Ausgenommen von diesen Änderungen ist das Streichen der Fassade.

Hinweis: Sind Sie Eigentümer eines Ein- oder Zweifamilienhauses, in dem Sie selbst seit Anfang 2002 wohnhaft sind, besteht die Ausnahmemöglichkeit von der Nachrüstpflicht. Eine Ausnahme ist auch für denkmalgeschützte Gebäude möglich.

Auch regionale Förderung ist möglich

Zusätzlich zum Bund fördern auch vereinzelte Länder und Kommunen eine Modernisierung der Fassadendämmung.

92 % DER FÖRDER­UNGEN ZUR WÄRME­DÄMMUNG UND FASSADEN­SANIERUNG SIND ZUSCHÜSSE

In Deutschland sind derzeit über 1.400 Förderungen zur Wärmedämmung und Fassadensanierung abrufbar. Über 1.300 davon werden in Form von Zuschüssen vergeben, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Dies entspricht einem Anteil von etwa 92 % und zeigt das Potenzial, das Hausbesitzer bei der Finanzierung einer Fassadendämmung ausschöpfen können.

Federmeister unterstützt bei der Beantragung

Wir unterstützen Sie bei der Förderung Ihrer Fassadendämmung im Rahmen Ihres Modernisierungsvorhabens.

Wenn Sie sich bei der Fassadensanierung für eine Umsetzung mit Federmeister entscheiden, brauchen Sie sich um die passende Förderung für Ihre Baumaßnahme nicht zu sorgen.

Sowohl die Prüfung Ihrer Förderfähigkeit, als auch die kostengünstige Vermittlung eines Energieeffizienzberaters sind Teil unserer Leistungen.

Sie planen einen Fassadendämmung und wollen die maximale Förderung?

Hier ist Vorsicht geboten

  • Gefördert werden nur Gebäude, für die der Bauantrag vor dem 01.02.2002 gestellt wurde. Ferienhäuser und -wohnungen sind von einer Förderung ausgeschlossen
  • Für Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen, gelten andere Bedingungen
  • Eine Förderung kann nicht nachträglich beantragt werden
  • Eine Förderung kann steuerliche Folgen auslösen
  • Der Energieberater muss aus der Liste der Energieeffizienz-Experten für die Förderprogramme des Bundes ausgewählt werden.

Damit Sie die bestmögliche Förderung für Ihre Dämmmaßnahme erhalten, beraten wir Sie gern ausführlich zu Ihrem Modernisierungsvorhaben, prüfen Ihre Fördervoraussetzungen und unterstützen Sie bei der kompletten Antragstellung.

Füllen Sie dazu ganz einfach unseren Fassadenplaner aus und sichern Sie sich Ihre Förderung zur neuen Fassade.

Federmeister Fördermittel Service

Schöpfen Sie mit dem kostenlosen Fördergeld-Service von Federmeister die Förderung für Ihre Wärmedämmung voll aus.
Wir unterstützen Sie bei der Analyse von Fördermöglichkeiten für Ihr Sanierungsvorhaben.

Häufig gestellte Fragen

Welche Fördermittel gibt es?

Bauherren, die von einer staatlichen Förderung profitieren möchten, haben zwei Möglichkeiten. Im Rahmen des BEG-Programmes können Sie vereinfacht Anträge auf Förderung stellen. Möchten Sie einen Kredit in Anspruch nehmen, wenden Sie sich an die KfW-Bank. Diese gewährt im Rahmen des Förderprogrammes 261 Kredite mit Tilgungszuschuss. Wenn Sie lieber einen sofortigen und einmaligen Zuschuss bekommen möchten, wenden Sie sich an das BAFA.

Tipp: Ein Kredit empfiehlt sich, wenn Sie eine umfassende Finanzierung Ihres Bauprojektes benötigen. Für Bauherren mit ausreichend Eigenkapital kommt vor allem der Zuschuss in Betracht.

Wann bin ich förderberechtigt?

Als privater Bauherr oder als Unternehmen, das energetische Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle vornehmen möchte, sind Sie grundsätzlich antragsberechtigt.
Sobald Sie eine komplette Sanierung Ihrer Gebäudehülle vornehmen möchten, sind Sie förderberechtigt. Gleiches gilt für Bauherren, die eine einzelne Baumaßnahme zum Zwecke der Wärmedämmung an der Gebäudehülle planen. Eine Einzelmaßnahme kann z. B. die Dämmung der Fassade, die Dämmung des Dachs oder der Austausch von Fenstern und Türen sein.  Kosten, die während solcher Baumaßnahmen anfallen, werden in aller Regel staatlich gefördert.

Was wird gefördert?

Der Staat fördert Baumaßnahmen, die der Nachhaltigkeit und dem Energiesparen dienen. Das geschieht, wenn Ihr Bestandsgebäude nach den energetischen Anforderungen des BEG umgebaut wird. Erreicht Ihr Gebäude mit der Umsetzung baulicher Maßnahmen einen Effizienzhaus-Standard, verbessern sich Ihre Chancen auf höhere Fördersummen erheblich. 

Unter Effizienzhaus wird ein energetischer Standard für ein Wohngebäude verstanden, der sich aus dem Gesamtenergiebedarf des Hauses und der Leistungsfähigkeit der Wärmedämmung zusammensetzt. Effizienzhäuser werden in verschiedene Stufen unterteilt, je kleiner die Stufenzahl, desto energieeffizienter ist das Gebäude. Eine hohe Effizienzhausstufe erreicht man unter anderem durch eine zeitgemäße, vollständige Wärmedämmung.
Ab einer Effizienzhausstufe von 55 profitieren Sie von deutlich mehr Fördergeldern. Aber auch die Sanierung und energetische Aufbereitung von denkmalgeschützten Bauten sind förderfähig.

Planen Sie einen Neubau, gilt das Qualitätssiegel für Nachhaltige Gebäude (kurz QNG) als zu erreichender Standard. Dies bedeutet, das neu errichtete Gebäude muss einem Effizienzhaus 40 entsprechen, um mit einem Kredit gefördert zu werden.

Achtung: Nichtwohngebäude werden zwar ebenfalls gefördert, aber hier gelten andere Maßstäbe. Näheres dazu erfahren Sie hier.

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Fördermittel Überblick

Fördermittel-ArtFörderbefähigtFördersatzAnsprechpartnerEnergieberater benötigt?
BEG für WohngebäudeNeubauten die nach Errichtung dem GEG entsprechen

Komplettsanierung nach GEG

Effizienzhausstufen 40/40EE, 55/55EE, 70/70EE, 85/85EE

Nachhaltiges Effizienzhaus NH 40
Kredit mit Mindestlaufzeit von 4 Jahren

Kredit beinhaltet Tilgungsfreijahre

Je nach EH-Stufe Tilgungszuschuss von 5-20%

Höchstbetrag für Sanierung der EH-Stufen: 120.000 €

Höchstbetrag für Sanierung der EE-Stufen: 150.000 €

Höchstbetrag für Neubau: 120.000 €
KfW-Bank

weiterführende Informationen finden Sie hier
Ja
BEG für Nichtwohngebäudebei Neubau: Effizienzgebäude 40 Nachhaltigkeit (NH)

bei Komplettsanierung nach GEG: Effizienzhausstufen 70/70EE/70NH, 55/55EE/55NH, 40/40EE/40NH

Effizienzgebäude Denkmal, Denkmal EE oder Denkmal NH

Teile eines gewerblich genutzten Gebäudekomplexes können als separate Effizienzgebäude gefördert werden
Kredit

Neubau und Sanierung: bis zu 2.000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche
Höchstbetrag 10 Millionen Euro

5-25% Tilgungszuschuss
Kredit mit Mindestlaufzeit von 4 Jahren
1-5 Tilgungsfreijahre
KfW-Bank

weiterführende Informationen finden Sie hier
Ja
BEG für EinzelmaßnahmenAlle Maßnahmen an der Gebäudehülle, die die Energieeffizienz verbessern

Dämmung von Außenwänden, Dach, Geschossdecken

Austausch von Fenstern und Türen

Sommerlicher Wärmeschutz
Zuschuss von 15 % der anfallenden Kosten

Höchstsatz 60.000 €

Energieberatung mit 50%
BAFA

weiterführende Informationen finden Sie hier
Ja
Steuerlicher Vorteil Eigentümer privater Wohngebäude, in dem Sie selbst wohnen
Gebäude ist älter als 10 Jahre
von Fachbetrieb ausgeführte Arbeiten
20% der Kosten der Baumaßnahme, müssen über 3 Jahre verteilt werden
Höchstsatz 40.000 €
bei Zuziehen eines Energieberaters Erstattung von 50% dessen Kosten
Ihr zuständiges FinanzamtNein