Der Staat fördert Baumaßnahmen, die der Nachhaltigkeit und dem Energiesparen dienen. Das geschieht, wenn Ihr Bestandsgebäude nach den energetischen Anforderungen des BEG umgebaut wird. Erreicht Ihr Gebäude mit der Umsetzung baulicher Maßnahmen einen Effizienzhaus-Standard, verbessern sich Ihre Chancen auf höhere Fördersummen erheblich.
Unter Effizienzhaus wird ein energetischer Standard für ein Wohngebäude verstanden, der sich aus dem Gesamtenergiebedarf des Hauses und der Leistungsfähigkeit der Wärmedämmung zusammensetzt. Effizienzhäuser werden in verschiedene Stufen unterteilt, je kleiner die Stufenzahl, desto energieeffizienter ist das Gebäude. Eine hohe Effizienzhausstufe erreicht man unter anderem durch eine zeitgemäße, vollständige Wärmedämmung.
Ab einer Effizienzhausstufe von 55 profitieren Sie von deutlich mehr Fördergeldern. Aber auch die Sanierung und energetische Aufbereitung von denkmalgeschützten Bauten sind förderfähig.
Planen Sie einen Neubau, gilt das Qualitätssiegel für Nachhaltige Gebäude (kurz QNG) als zu erreichender Standard. Dies bedeutet, das neu errichtete Gebäude muss einem Effizienzhaus 40 entsprechen, um mit einem Kredit gefördert zu werden.
Achtung: Nichtwohngebäude werden zwar ebenfalls gefördert, aber hier gelten andere Maßstäbe. Näheres dazu erfahren Sie hier.